17. Juni 1953:

Volksaufstand in der ehemaligen DDR


Das Verfahren gegen Karl-Heinz Pahling, 

Sprecher des Streikkomitees in Niemegk

Auszug aus der Wanderausstellung des Bundesministeriums für Justiz
"Im Namen des Volkes? Über die Justiz im Staat der SED."

Volksaufstand in Niemegk.
Volksaufstand in Niemegk.

Auszug aus:

Im Namen des Volkes? Über die Justiz im Staat der SED. Katalog zur Ausstellung des Bundesministeriums für Justiz. Leipzig 1994.

 



Bild-Quelle: Ciesla, Burghard: Freiheit wollen wir.
Der 17. Juni in Brandenburg. Potsdam 2003.

 


Am 17. Juni 1953 wählten die Gleisbauarbeiter der Bau-Union in Niemegk ihren 26jährigen Kollegen Karl-Heinz Pahling in das Streikkommitee. Daraus sei, so Wochen später das Bezirksgericht Potsdam, bereits hervorgegangen, daß er unter den Kollegen als Hetzer bekanntgewesen sei.

Als Sprecher rief Pahling auf der ersten Kundgebung in Niemegk die Anwesenden auf, sich der Arbeitsniederlegung anzuschließen. Mit einem Güterzug fuhren die Gleisbauarbeiter in die Kreisstadt Belzig. Hier verlas Pahling vor einer größeren Menschenmenge einen Forderungskatalog. Als sowjetische Soldaten den Demonstrationszug u.a. durch Warnschüsse aufzulösen versuchten, verlangte Pahling vom Vorsitzenden des Rates des Kreise Belzig Schutz vor den sowjetischen Soldaten.

Im Urteil des Bezirksgerichtes Potsdam, das Karl-Heinz Pahling am 27. August 1953 zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilte, liest sich dies so:

"Wenn der Angeklagte also Schutz für diesen provokatorischen Demonstrationszug durch die Volkspolizei verlangte, so beabsichtigte er damit den Einsatz der Volkspolizei gegen die sowjetische Besatzungsmacht. Das Ziel des Angeklagten war also, die deutsche Polizei gegen die sowjetische Besatzungsmacht zu hetzen, damit einen Bürgerkireg in Deutschland auszulösen, damit der Faschismus erneut in Deutschland hereinbrechen und die Werktätigen unterdrücken konnte."

Im Rahmen der Amnestie des Jahres 1960 wurde Pahling nach 7 Jahren Zuchthaus entlassen. Er blieb in seiner Heimat.