Mit dem Urteil zu 10 Jahren Zuchthaus vom 27.08.1953 wurde Karl-Heinz Pahling in das Zuchthaus Brandenburg-Görden verbracht. Erst jetzt erfuhr seine Familie in Stendal, dass er überhaupt noch am Leben ist und wo er sich aufhält. Monatelang hat man sie trotz andauernder Nachfragen darüber im Unklaren gelassen.
Dennoch hat ihn die Familie während der gesamten Haftzeit unterstützt. Sie haben ihm geschrieben und mit schriftlichen Nachfragen sichergestellt, dass diese auch ausgehändigt wurden. Sie haben
ihn besucht, sobald sie eine Genehmigung erhalten haben.
Trotzdem sie einfache Menschen mit wenig formaler Bildung waren, haben sie alles versucht, um eine Haftentlassung zu erreichen. Sie haben Gnadengesuche und Anträge auf vorzeitige Entlassung
gestellt, die aber allesamt abgelehnt wurden.
Die Briefe der Familie sind nicht mehr erhalten, aber die teilweise erhaltenen Reaktionen des Staatsapparates belegen eindrucksvoll, wie stark die Unterstützung der Familie war.
Auch während seiner Haftzeit ist Karl-Heinz Pahling fortwährend hinsichtlich seines Verhaltens und seines Denkens, d.h. seiner "richtigen" politischen Einstellung beobachtet und beurteilt worden - insbesondere in der Zeit kurz vor der Haftentlassung.
Diese Webseite ist allen Opfern von Unrecht und Willkürherrschaft gewidmet.